Drogen- und Betäubungsmitteldelikte

Das Strafmaß bei Drogen- und Betäubungsmitteldelikten reicht von der Einstellung des Verfahrens bis hin zu langjährigen Gefängnisstrafen. Dies hängt von der Menge der Drogen oder Betäubungsmittel ab, die bei dem Betroffenen gefunden wurde. Bei dem Besitz von „geringen Mengen“ kann es dem Anwalt manchmal gelingen, dass das Verfahren eingestellt oder nur eine geringe Strafe verhängt wird. Demgegenüber steht der Besitz einer „nicht geringen Menge“ unter hohen (Freiheits-)Strafen. Entscheidend ist übrigens nicht die tatsächliche Menge im Besitz des Betroffenen, sondern der Wirkstoffgehalt der jeweiligen Drogen oder Betäubungsmittel.

Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Drogen- und Betäubungsmittelstrafsachen sollte schon deswegen anwaltlicher Rat eingeholt werden, weil Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen besondere Befugnisse haben, die für den Betroffenen sehr belastend sein können. So kann der Betroffene observiert werden, sein Festnetz- und Mobiltelefon überwacht und seine Wohnung durchsucht werden. Gegebenenfalls kommen verdeckte Ermittler zum Einsatz oder der Betroffene wird vorläufig festgenommen.

Anwaltliche Beratung und Vertretung sind aber auch wichtig, um die Nebenfolgen bei Drogen- und Betäubungsmitteldelikten im Blick zu haben. So kann dem Betroffenen die Fahrerlaubnis (der „Führerschein“) entzogen werden, auch wenn er nicht unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist. Außerdem gibt es ausländerrechtliche Vorschriften, die bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anwendung kommen.

Schließlich gibt es für Betroffene, die selbst abhängig sind, die Möglichkeit, eine Therapie zu machen anstatt eine Strafe anzutreten. Außerdem gibt es eine spezialgesetzliche Kronzeugenregelung. Auch insoweit ist anwaltliche Beratung und Vertretung erforderlich, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind etwa der Anbau bzw. die Herstellung, die Einfuhr, der Besitz und der Handel von

  • Kokain (Crack)
  • Cannabis (auch Haschisch oder Marihuana)
  • Amphetamin
  • Ecstasy
  • LSD (Acid)
  • Heroin
  • Methamphetamin (Crystal)
  • „legal highs“ (etwa als Kräutermischung, Lufterfrischer, Reiniger oder Badesalze deklariert), wenn sie Betäubungsmittel enthalten

sowie das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss.

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