Führerschein

Die Fahrerlaubnis (der „Führerschein“) kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden: Zum Beispiel altersbedingt oder wegen der Abhängigkeit von Drogen oder Betäubungsmitteln, wegen eines Verkehrsunfalls oder eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens. Werden Sie also etwa zu einem Sehtest aufgefordert oder sollen Sie nachweisen, dass Sie abstinent sind, haben Sie einen Unfall verschuldet, werden einer Straftat beschuldigt oder droht die Eignungsüberprüfung (Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU), sollten Sie sich an einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt wenden, der Sie berät und unterstützt. Ihr Anwalt berät Sie unter anderem zu den Möglichkeiten, die Dauer des Führerscheinentzugs zu verkürzen („Verkürzung der Sperrzeit“) oder im Hinblick darauf, wann es möglich und sinnvoll ist, eine Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Fristen in Führerscheinangelegenheiten kurz gesetzt sind.

In diesen Fällen kann beispielsweise der Führerschein entzogen werden

  • Altersbedingte Überprüfung der Fahrtüchtigkeit
  • Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln
  • Viele Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei

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