• Besprechung

Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrages

Wer als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag oder einen abgeänderten Arbeitsvertrag erhält, sollte diesen von einem Anwalt vor der Unterschrift prüfen lassen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Abzuklären ist, ob der Arbeitgeber mit seinem Regelungswunsch nicht etwa über das Ziel hinausgeschossen ist und sich im Änderungsvertrag Punkte finden, die so nicht erforderlich sind.

Für die sich vielen Arbeitgebern stellende Frage, kann ich – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – Kurzarbeit anordnen, müssen zunächst die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen geprüft werden. Nur wenn, neben weiteren Voraussetzungen, die arbeitsvertraglichen Regelungen es hergeben, kann Kurzarbeit angeordnet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten umgehend die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dies zu ermöglichen.

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