Unfallregulierung

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, sollten Sie so rasch wie möglich einen Anwalt aufsuchen. Hat Ihr Unfallgegner den Unfall verursacht, hat seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch für Ihre Anwaltskosten. Sie sparen also nicht, wenn Sie einen Unfall selbst regulieren – im Gegenteil. Versicherungen versuchen häufig die zu ersetzenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Und es kann Schadenspositionen geben, an die Sie als Unfallbeteiligter nicht denken. Besonders wichtig ist ein Besuch beim Anwalt, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden und es um die Höhe des Schmerzensgelds geht. Auch dies wird von der Versicherung häufig nur mit Abschlägen gezahlt. Ihr Anwalt trägt auch dafür Sorge, dass die Versicherung des Unfallgegners für Spätfolgen oder Dauerschäden einzutreten hat.

Aber auch wenn Sie den Unfall verursacht haben oder eine Mitschuld tragen, sollten Sie sich gleich an einen Anwalt wenden. In diesen Fällen kommt es darauf an zu ermitteln, wer welchen Anteil an Schuld trägt – und dementsprechend haftet (Haftungsquote).

Bei Sachschäden gehören, je nachdem, wie der Fall liegt, zur Unfallregulierung

  • Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Aufwendungen für einen Mietwagen
  • Sachverständigenkosten

Bei erlittenen Verletzungen gehören, je nach Fallkonstellation, zur Unfallregulierung

  • Schmerzensgeld
  • Zuzahlungen zu Arztkosten
  • Zuzahlungen für Medikamente
  • Fahrtkosten
  • Verdienstausfall
  • Kosten für eine Haushaltshilfe

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Herrenstr. 9
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