Verkehrsstrafrecht

In Verkehrsstrafsachen gilt wie in anderen strafrechtlichen Angelegenheiten auch: Sie haben das Recht zu schweigen. Hiervon sollten Sie Gebrauch machen und nur Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift etc.) aber nicht zur Sache machen. Für Strafsachen in Verkehrsangelegenheiten drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Daneben wird als zwingende Nebenfolge mancher Straftaten die Fahrerlaubnis (der „Führerschein“) dauerhaft entzogen und es werden Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei eingetragen. In anderen Fällen kann ein Fahrverbot drohen. Es empfiehlt sich, so rasch wie möglich einen Anwalt aufzusuchen, der im Strafrecht und im Verkehrsrecht kompetent und erfahren ist und der versuchen kann, die Folgen des Verstoßes zumindest abzumildern. Häufig ist Eile geboten, weil schon beim Aufdecken der Tat der Führerschein entzogen wird. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, gelten in Verkehrsstrafsachen Fristen, die in jedem Fall zu beachten sind. Haben Sie die Verkehrsstraftat fahrlässig begangen, werden die Anwaltskosten zumeist von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Verkehrsstraftaten sind zum Beispiel

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Drogendelikte
  • Straßenverkehrsgefährdung

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