Wirtschaftsstrafrecht

Heutzutage besteht für jeden, der am Wirtschaftsleben beteiligt ist, das Risiko in das Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu geraten. Das gilt nicht nur bei unternehmerischer Tätigkeit, wie sie etwa von Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Managern und selbständigen Kaufleuten ausgeübt wird, sondern auch für Mitarbeiter eines Unternehmens und Freiberufler. Das heißt, dass auch Personen einer Straftat beschuldigt werden können, die den Eindruck haben, dass sie das Geschehen nicht hätten beeinflussen können.

Gerade Wirtschaftsdelikte werden, nicht zuletzt durch die Berichterstattung in den Medien, zunehmend von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Eines der Ziele im Wirtschaftsstrafrecht kann daher sein, ein Verfahren mit möglichst geringer öffentlicher Wahrnehmung durchzuführen. Je nach Angelegenheit kann es auch sinnvoll sein, sich mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu einigen. Daher ist es in Wirtschaftsstrafsachen von besonderer Bedeutung, frühzeitig einen im Wirtschaftsstrafrecht kompetenten und erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Er beherrscht die komplexe Materie, ist in der Lage, die häufig umfangreichen Akten und Unterlagen auszuwerten und kann beurteilen, welches Vorgehen in Ihrem Fall für Sie die bestmögliche Lösung ist. Gerne beraten wir Sie auch präventiv, zum Beispiel im Hinblick auf Compliance-Regelungen.

Wirtschaftsdelikte sind z.B.

  • Untreue
  • Betrug
  • Vorenthaltung und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung)
  • Insolvenzdelikte (z.B. Insolvenzverschleppung, Bankrott)
  • Unterschlagung
  • Steuerstrafrecht (die erforderliche Steuererklärung wurde nicht, falsch oder unvollständig abgegeben)
  • Diebstahl geistigen Eigentums (z.B. Marken- und Patentverletzungen)

Adresse & Kontakt

Kanzlei

Herrenstr. 9
87700 Memmingen