Nichtzulassungsbeschwerde und/oder Revision vor dem Bundesfinanzhof
In manchen Fällen ist es geboten, gegen ein Urteil des Finanzgerichts vorzugehen. Hierfür ist der Bundesfinanzhof in München zuständig. Dort herrscht, sieht man von wenigen Ausnahmen ab, Vertretungszwang. Das heißt, dass Sie einen Rechtsanwalt oder vergleichbar Qualifizierten brauchen, um sich vertreten zu lassen. Hat das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen, kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. War die Revision von vornherein zugelassen oder die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich, prüft der Bundesfinanzhof die Angelegenheit darauf, ob das Finanzgericht das Recht richtig angewendet hat. In beiden Fällen vertreten wir Sie gerne.